Es gilt die Satzung des AVH.
Über die jeweils aktuellen Mitgliedsbeiträge entscheidet die Vertreterversammlung als oberstes Organ des AVH.
Über die jeweils aktuellen Mitgliedsbeiträge entscheidet die Vertreterversammlung als oberstes Organ des AVH.
Aktuell gültige Beiträge:
- Jahresbeitrag
Vorbemerkung
Bitte hierzu auch die Information des AVH-Vorstandes im Amtsblatt der Stadt Hohenmölsen Dez. 2025 beachten.
- Jahresbeitrag ab 01.01.2026: 60,00 Euro - Einmaliger Anschlussbeitrag für neue Mitglieder 99,00 Euro
Über eine beantragte Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß Satzung.
Zahlungstermin 31.03. des laufenden Jahres.
Einzahlung bitte mit genauer Adresse und Mitgliedsnummer auf das Konto:
Zahlungstermin 31.03. des laufenden Jahres.
Einzahlung bitte mit genauer Adresse und Mitgliedsnummer auf das Konto:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN DE91 8005 3000 3000 0005 25
BIC NOLADE21BLK
